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Zollbestimmungen auf Sri Lanka

Für Sri Lanka gelten einige besondere Zollbestimmungen, die Sie auch auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes finden. In das Land dürfen keine ausländischen Tabakwaren eingeführt werden.

Antiquitäten (alle Gegenstände, die älter als 50 Jahre sind), die aus Sri Lanka ausgeführt werden, bedürfen einer behördlichen Genehmigung des Archaeological Commissioner in Colombo.

Die Ein- und Ausfuhr von Waffen und Drogen ist strengstens untersagt. Ein Verstoß gegen das Gesetz hat hohe Strafen zur Folge.

Bei der Wiedereinreise in Deutschland, Österreich und Schweiz sind bis zu drei Kilogramm Tee zollfrei, sowie 200 Zigaretten und Geschenke im Gesamtwert von 175 EUR. Streng verboten ist die Einfuhr von Elfenbein und Schildplatt sowie anderen Produkten, die von geschützten Tieren hergestellt werden. Hier drohen hohe Geldstrafen.