Allgemeine Reisebedingungen
Sehr geehrte Reisegäste, liebe Freunde,
wir danken Ihnen, dass Sie Ihre Reise bei SOMMER FERNREISEN GmbH buchen. Die folgenden Reisebedingungen regeln das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen als Reisenden und uns als Reiseveranstalter.
Die genannten Preise sind gültig bis 31.12.2025. Irrtum und Änderungen vorbehalten.
1. Geltungsbereich Reisevermittlung und Reiseveranstaltung
1.1 Wir, die Firma SOMMER FERNREISEN GmbH (mit Ecuador Discover, Peru Discover, Myanmar Discover, Indien Discover, Bhutan Discover, Srilanka Discover), vertreten durch die Geschäftsführerin Ute Kapp, Nelkenstraße 10, 94094 Rotthalmünster, HRB 660 (Amtsgericht Passau), sommer.fern@t-online.de, im Folgenden auch bezeichnet als „SFR“, bieten touristische Pauschalreisen sowie Reise-Vermittlungsleistungen an.
1.2 Unter den Domains www.sommer-fern.de, www.ecuador-discover.de, www.peru-discover.de, www.myanmar-discover.de, www.indien-discover.de, www.bhutan-discover.de, www.srilanka-discover.de präsentieren wir unser Leistungsangebot (Internetauftritt).
1.3 Die vorliegenden Allgemeinen Reisebedingungen enthalten die zwischen Ihnen (Reisender) und uns ausschließlich geltenden Reisevertragsbedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien – insbesondere Buchungsbestätigung – abgeändert wird oder sich eine Abweichung aus der jeweiligen Reisebeschreibung ergibt.
1.4 Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalreiseverträge, auf welche die Vorschriften der §§ 651a ff BGB über den Reisevertrag direkt Anwendung finden. Die Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a bis y BGB und der Artikel 250 und 252 EGBGB und füllen diese aus.
1.5 Wir werden sowohl in der Eigenschaft als Vermittler von Flugleistungen und touristischen Einzelleistungen im Rahmen einer Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB, als auch als Veranstalter von touristischen Pauschalreisen gem. § 651 a ff. BGB tätig.
1.6 Soweit wir Reiseleistungen nur vermitteln, sind zusätzlich die jeweiligen AGB des Reiseveranstalters einschlägig soweit diese dem Vertrag wirksam zugrundegelegt worden sind.
1.7 Unter anderem sind Kriterien für die Eigenschaft als Reiseveranstalter im Sinne des § 651 a Abs. 1 BGB die Zusammenstellung eines umfassenden Reisepaketes aus mindestens 2 touristischen Hauptleistungen, das zu einem vorher festgelegten Gesamtpreis angeboten wird. Keine solche Bündelung touristischer Hauptleistungen liegt vor, wenn zu einer Hauptleistung solche Nebenleistungen erbracht werden, die lediglich untergeordnete Bedeutung haben.
1.8 Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten Fremdleistungen oder Pauschalreiseangeboten sind wir als Vermittler im Rahmen einer Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB tätig Dies gilt auch für den Fall, dass der Gegenstand der Vermittlung ein Pauschalreisevertrag ist.
1.9 Individuelle Verträge, die für die regelmäßige Zusammenarbeit mit SFR bereits geschlossen sind, gehen diesen AGB vor.
2. Anmeldung und Bestätigung
2.1 Ihre Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages dar.
Grundlage Ihres Angebots sind die jeweilige Reisebeschreibung sowie die zusätzlichen Informationen des Reiseveranstalters, soweit sie Ihnen vorliegen.
2.2 Die Präsentation der Reiseleistungen im Rahmen des Internetauftrittes stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar.
2.3 Eine Anmeldung Ihrerseits kann schriftlich oder per Telefax vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Die Reisebedingungen gelten für sämtliche angegebene Teilnehmer.
2.4 Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, sofern Sie nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB haben, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
Im Falle einer vom Inhalt der Anmeldung abweichenden Bestätigung liegt ein neues Angebot vor, an das wir uns 10 Tage binden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn wir bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und unsere vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt haben und wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist uns die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklären.
2.5 Die unverbindliche Reiseanfrage, die über unsere Online-Plattform abgeschickt werden kann, stellt kein verbindliches Angebot Ihrerseits dar.
2.6 Abweichungen und Ergänzungen in der Anmeldung zu unserem Reiseangebot (Präsentation) sowie mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen Bestätigung.
2.7 Sie sind an Ihre Anmeldung bis zu unserer Annahme gebunden, längstens jedoch 14 Tage.
2.8 Es wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt und die Kündigung vom Vertrag hingegen sind unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 8 möglich.
3. Bezahlung
3.1 Zahlungen auf den Reisepreis dürfen vor Beendigung der Reise nur dann geleistet werden, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und wenn Ihnen zuvor ein Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise im Sinne von § 651 r Abs. 4 BGB und Artikel 252 EGBGB ausgehändigt wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises fällig. Im Einzelfall kann der Anzahlungsbetrag höher angesetzt werden, wenn dies aufgrund unserer Vorleistungspflicht gegenüber einem Leistungsträger erforderlich ist. Darüber werden Sie vor Vertragsschluss informiert.
Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Weitere Zahlungen werden grundsätzlich zu den vereinbarten Terminen fällig. Die Restzahlung jedoch wird spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt fällig, vorausgesetzt Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen ist erfolgt und die Reise kann nicht mehr aus den in Ziff. 8.2 genannte Gründen abgesagt werden.
3.2 Für Linienflugtickets, die gesonderten Bedingungen unterliegen, kann sofortige Zahlung verlangt werden.
3.3 Dauert eine Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunde 500,- EUR nicht, so dürfen abweichend von Ziff. 3.1 Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins erfolgen.
3.4 Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht von Ihnen besteht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.
3.5 Akzeptiert werden Zahlungen in bar, per Überweisung oder per Kreditkarte MasterCard oder Visa.
4. Leistungen
4.1 Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen unseres Prospektes/Internetauftrittes und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
4.2 Soweit wir als Reiseveranstalter auftreten, sind die in Ziff. 4.1 enthaltenen Angaben für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen oder nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung bezüglich der Prospektangaben/Angaben innerhalb des Internetauftrittes zu erklären. Hierüber werden Sie vor Buchung selbstverständlich informiert.
4.3 Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, sind von uns ausdrücklich zu bestätigen.
5. Leistungs- und Preisänderungen
5.1 Es ist uns gestattet, nach Vertragsschluss notwendige Änderungen und Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig wurden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, vorzunehmen, es sei denn, die Änderungen oder Abweichungen sind nicht erheblich und beeinträchtigen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht.
5.2 In Betracht kommende Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mangelhaft sind.
5.3 Sie werden von wesentlichen Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise informiert. Sollte es möglich sein, werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5.4 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben, bezüglich derer wir als Veranstalter auftreten, haben Sie das Recht, in einer angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Diese Rechte haben Sie unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise uns gegenüber geltend zu machen. Sie haben die Wahl auf die Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn Sie gegenüber uns nicht oder nicht innerhalb der gesetzlichen Frist reagieren, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierüber sind Sie in Zusammenhang mit der Änderungsmitteilung in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise zu informieren
5.5 Wir können die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so errechnet sich die Erhöhung des Reisepreises gemäß nachfolgenden Maßgaben:
5.5.1 Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.
5.5.2 In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Die so errechnete Einzelplatzerhöhung kann von Ihnen verlangt werden.
5.5.3 Sofern bei Abschluss des Reisevertrages Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht werden, können wir den Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufsetzen. Ändert sich ein Wechselkurs nach Vertragsschluss, kann der Reisepreis um diese Erhöhung angepasst werden, soweit sich die Reise für uns dadurch verteuert.
5.5.4 Wir werden Sie in diesem Fall über die Preiserhöhung und deren Gründe, sowie die Berechnung der Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger klar verständlich und in hervorgehobener Weise informieren. Die mitgeteilte Preisänderung gilt als angenommen, wenn Sie nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagieren. Wir verpflichten uns Reisepreissenkungen aus den vorgenannten Kosten an Sie nach Maßgabe des § 651 f Abs. 4 BGB auf ihr Verlangen weiterzugeben. Wir können eine solche Preissenkung insbesondere dann verlangen, wenn und soweit sich die oben genannten Kosten, die auch zu einer Preiserhöhung führen können, nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für uns geführt hat. In diesem Fall sind wir berechtigt, von dem zu erstattenden Mehrbetrag die uns tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abzuziehen. Den Nachweis, in welcher Höhe Verwaltungsaufgaben entstanden sind, haben wir zu führen.
5.5.5 Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, sofern es uns möglich ist, eine solche Reise zu dem gleichen Preis anzubieten.
Über eine nachträgliche Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren.
6. Rücktritt des Kunden, Umbuchung
6.1 Ihnen steht vor Reisebeginn jederzeit ein Rücktrittsrecht zu, das uns gegenüber zu erklären ist. Wir empfehlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Benutzen Sie hierzu die unter Ziffer 1.1 angegebene Anschrift bzw. Emailadresse.
6.1.1 Wird das Rücktrittsrecht ausgeübt oder die Reise nicht angetreten, können wir den Ersatz für die Kosten der getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbare Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Gemäß § 651 h Abs. 3 S. 2 BGB sind Umstände unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung zu berücksichtigen.
6.1.2 Der Ersatzanspruch wird unter Berücksichtigung der Nähe des Rücktrittszeitpunktes zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn im Verhältnis zum Reisepreis zeitlich gestaffelt und auf der Berechnungsgrundlage aus 6.1.1 pauschaliert. Die Höhe der Rücktrittspauschale ist ebenfalls von der gewählten Leistung abhängig.
a) Stornosätze bei Rundreisen mit mehrtägigen Schifffahrten oder Galapagos-Aufenthalten:
bis 91 Tage vor Reisebeginn | € 500,- pro Person |
ab 90. bis 65. Tag vor Reisebeginn | 50% des Reisepreises |
ab 64. bis 31. Tag vor Reisebeginn | 60% des Reisepreises |
ab 30. bis 15. Tag vor Reisebeginn | 80% des Reisepreises |
ab 14. Tag vor Reisebeginn | 90% des Reisepreises |
bei Nichtantritt der Reise | 90% des Reisepreises |
b) Stornosätze bei sonstigen Rundreisen ohne mehrtägige Schifffahrten:
bis 91 Tage vor Reisebeginn | € 400,- pro Person |
ab 90. bis 31. Tag vor Reisebeginn | 30% des Reisepreises |
ab 30. bis 10. Tag vor Reisebeginn | 50% des Reisepreises |
ab 09. bis 4. Tag vor Reisebeginn | 70% des Reisepreises |
ab 3. Tag vor Reisebeginn | 80% des Reisepreises |
bei Nichtantritt der Reise | 90% des Reisepreises |
c) Stornosätze bei Bausteinen mit mehrtägigen Schifffahrten oder Galapagos-Aufenthalten:
bis 91 Tage vor Reisebeginn | € 500,- pro Person |
ab 90. bis 65. Tag vor Reisebeginn | 50% des Reisepreises |
ab 64. bis 31. Tag vor Reisebeginn | 60% des Reisepreises |
ab 30. bis 15. Tag vor Reisebeginn | 80% des Reisepreises |
ab 14. Tag vor Reisebeginn | 90% des Reisepreises |
bei Nichtantritt der Reise | 90% des Reisepreises |
d) Stornosätze bei Bausteinprogrammen:
bis 91 Tage vor Reisebeginn | € 200,- pro Person |
ab 90. bis 65. Tag vor Reisebeginn | 30% des Reisepreises |
ab 64. bis 31. Tag vor Reisebeginn | 40% des Reisepreises |
ab 30. bis 15. Tag vor Reisebeginn | 60% des Reisepreises |
ab 14. Tag vor Reisebeginn | 80% des Reisepreises |
bei Nichtantritt der Reise | 90% des Reisepreises |
6.1.3 Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von uns geforderte Pauschale. Wir können abweichend von den aufgeführten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung fordern, soweit wir geeigneten Nachweis erbringen, dass uns wesentlich höhere Kosten als die jeweilige Pauschale entstanden sind. Die geforderte Entschädigung ist unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret zu beziffern und zu belegen.
6.2 Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), können wir außer bei geringfügigen Änderungen, ein Umbuchungsentgelt verlangen, dass ebenfalls differenziert nach Reiseart pauschaliert wird. Bei der Berechnung des Ersatzes sind ebenfalls gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung zu berücksichtigen. Bei geringfügigen Änderungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- EUR fällig. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.
6.3 Wir behalten uns vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.4 Wir sind verpflichtet infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises unverzüglich aber auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
6.5 § 651 e BGB bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung scheidet aus, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Ein Anspruch auf Erstattung der anteiligen Kosten uns gegenüber besteht in diesem Fall jedoch nicht.
8. Rücktritt und Kündigung durch SFR
8.1 Wir können vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einem Maß vertragswidrig verhält, welches die sofortige Aufhebung des Vertrages rechtfertigt. In diesem Fall behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; angerechnet werden jedoch der Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8.2 Wir können bis 4 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert und der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben ist sowie in der Reisebestätigung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und diese Zahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, deutlich lesbar angegeben wurden. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir unverzüglich von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
9. Gewährleistung
Die nachfolgenden Gewährleistungsklauseln gelten, soweit wir als Reiseveranstalter auftreten.
9.1 Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
9.2 Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie in der Regel eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.
9.3 Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – wir empfehlen schriftlich – kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.
9.4 Schadenersatz: Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
9.5 Wir verweisen auf die Beistandspflicht gemäß § 651 q BGB, wonach Ihnen im Falle des § 651 k Abs. 4 BGB oder aus anderen Gründen in Schwierigkeiten unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewährleisten ist, insbesondere durch
a) Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularische Unterstützung
b) Unterstützung bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und
c) Unterstützung bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten.
Dabei bleibt § 651 k Abs. 3 BGB unberührt.
10. Haftungsbeschränkung von SFR
10.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.
10.2 Werden Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet, dass sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind, so besteht keine Haftung unsererseits für Personen- und Sachschäden und Leistungsstörungen im Zusammenhang mit den Leistungen, die von uns als Fremdleistungen nur vermittelt wurden.
10.3 Wir haften jedoch, wenn und insoweit für einen Schaden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von uns ursächlich geworden ist.
11. Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Der Anspruch auf Minderung ist ausgeschlossen, wenn Sie es schuldhaft unterlassen, einen Mangel anzuzeigen.
12. Ausschluss von Ansprüchen
12.1 Ansprüche nach den § 651 i Abs. 3 Nr. 2 bis 7 BGB haben Sie gegenüber uns geltend zu machen. Empfohlen wird eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger.
12.2 Für Anmeldungen von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen bei Gepäck im Rahmen von Flügen gelten folgende abweichende Fristen:
Bei Gepäckbeschädigung 7 Tage nach Aushändigung,
Bei Gepäckverspätung 21 Tage nach Aushändigung.
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. Dies entbindet Sie nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten
13. Verjährung und Verbraucherstreitbeilegung
Vertragliche Ansprüche verjähren gemäß § 651 j BGB nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Wir weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für uns verpflichtend würde, informieren wir Sie hierüber in geeigneter Form. Wir weisen für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
14.1 Wir stehen dafür ein, die Reisenden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Frist für die Erlangung von ggf. notwendigen Visa sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
14.2 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
14.3 Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, wenn Sie nicht durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind.
15. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
15.1 Durch die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie über die Fluggesellschaft und die gebuchten Beförderungsleistungen zu unterrichten.
15.2 Sollten diesbezügliche Informationen bei der Buchung noch nicht vorhanden sein, haben wir Ihnen die Fluggesellschaft zu nennen, die aller Wahrscheinlichkeit nach den Flug durchführen wird.
15.3 Sobald uns dies bekannt ist, werden sie darüber unterrichtet.
15.4 Ebenso werden Sie von uns informiert, sollte die Fluggesellschaft wechseln.
15.5 Hier können Sie eine sog. "Black List" abrufen.
16. Reiserücktrittskosten-Versicherung
Der angegebene Reisepreis enthält keine Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV). Es wird auf die Regelung bzgl. der Stornokosten für den Fall des Nichtantrittes der Reise verwiesen. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Es sollte daher eine Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV) bzw. eine Mehrkostenversicherung abgeschlossen werden.
17.Datenschutz
17.1 Sämtliche von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E- Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) werden wir ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erheben, verarbeiten und speichern.
17.2 Ihre personenbezogenen Daten, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen uns abgeschlossenen Verträge verwendet. Eine darüber hinausgehende Nutzung Ihrer Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung und erfolgt nicht.
17.3 Ihre personenbezogenen Daten, welche erforderlich sind, um die Inanspruchnahme unserer Angebote zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), werden zunächst ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung der zwischen uns abgeschlossenen Verträge verwendet. Solche Nutzungsdaten sind insbesondere die Merkmale zu Ihrer Identifikation als Nutzer, Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung und Angaben über die von Ihnen als Nutzer in Anspruch genommenen Telemedien. Solche Nutzungsdaten werden wir darüber hinaus für Zwecke der Werbung und der Marktforschung etc. nicht verwenden.
17.4 Sie können der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen, falls dem nicht vertragliche Interessen oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Sie haben ein Recht auf kostenlose Auskunft über die Erhebung bzw. Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten. Sie haben ebenfalls ein Recht auf Löschung (sofern dem keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen) bzw. Sperrung oder Berichtigung Ihrer Daten. Ihre Daten werden gelöscht, sofern dem keine vertraglichen oder gesetzlichen Gründe entgegenstehen.
17.5 Soweit Sie weitere Informationen wünschen stehen wir Ihnen unter der E-Mail-Adresse info@sommer- fern.de oder telefonisch unter 08533-919161 zur Verfügung.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Hinsichtlich des gesamten Rechtverhältnisses, einschließlich des bestehenden Vertragsverhältnisses, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung mit der Maßgabe, dass falls der Kunde seinen gewöhnlichen Sitz im Ausland hat nach Art. 6 Abs. 2 der Rom-Verordnung - I auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts genießt, das ohne diese Klausel anzuwenden wäre.
18.2 Sie können uns nur an unserem Sitz verklagen.
Für Klagen unsererseits gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand unser Sitz vereinbart.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag anzuwenden sind, etwas anderes zu Ihren Gunsten ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem Sie angehören, für Sie günstiger sind als die oben genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
18.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
Stand: August 2020
Impressum
Verantwortlich für den Inhalt | Sommer Fernreisen GmbH Frau Ute Kapp Nelkenstraße 10 94094 Rotthalmünster |
Telefon | 08533 919161 |
Fax | 08533 919162 |
info@sommer-fern.de; sommer.fern@t-online.de | |
Internet | www.sommer-fern.de; www.ecuador-discover.de; www.peru-discover.de; www.myanmar-discover.de;www.indien-discover.de; www.bhutan-discover.de; www.srilanka-discover.de |
Handelsregister | Passau |
Registernummer | HRB 660 |
Umsatzsteuer-ID | DE 130 960 557 |
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer | Ute Kapp |
Inhaltlich-Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV | Ute Kapp |
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Quelle: e-recht24.de